Ab heute, dem 8. Januar, gilt für den Sportbetrieb auf dem Gelände des TV Niederrad folgende Regelung:

Sport im Innenbereich:
  • 2G-Plus-Regelung und Maskenpflicht außer bei der Sportausübung
  • einen offiziellen Testnachweis nicht älter als 24h (Antigen) bzw. 48h (PCR)
  • Achtung! Die sogenannte Booster-Impfung (3. Impfung) befreit von dem zusätzlichen Testnachweis
  • Ausnahmen von 2G/2G-Plus:
    • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit Testheft
    • Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Sport im Außenbereich: 2G-Regelung

Die Anwendung der Regelung endet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet.