Gemäß „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen sind Sportvereine ab dem 3.4.2022 dazu angehalten, auf ein eigenverantwortliches und in Innenräumen und Gedrängesituationen situationsangepasstes Verhalten zu achten.

Das heißt für uns:

  • Bei Krankheit oder Verdacht auf Krankheit unbedingt zu Hause bleiben
  • Lüften zwischen den Kursen
  • Keine 3G-Regel mehr, Masken bei Bedarf

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 29. April 2022.