Gemäß „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen sind Sportvereine ab dem 3.4.2022 dazu angehalten, auf ein eigenverantwortliches und in Innenräumen und Gedrängesituationen situationsangepasstes Verhalten zu achten.
Das heißt für uns:
- Bei Krankheit oder Verdacht auf Krankheit unbedingt zu Hause bleiben
- Lüften zwischen den Kursen
- Keine 3G-Regel mehr, Masken bei Bedarf
Die Verordnung gilt zunächst bis zum 29. April 2022.