Liebe Vereinsmitglieder,
die weitere Verschärfung der Coronaregelungen  betrifft auch uns.
Ab Donnerstag, den 25.11.2021, ist die Teilnahme an allen Sportangeboten in den Gymnastikräumen und der Sporthalle nur mit 2G Status möglich. Bei Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren reicht die Vorlage des Schultestheftes mit dem Nachweis der regelmäßigen Testung aus. Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht auf dem Gelände des TVN, außer beim Sport und in den Duschräumen, sowie die bekannten Abstandsregeln! Die Maskenpflicht bezieht sich auch auf Begleitpersonen, z.B. Eltern beim Eltern-Kind-Turnen.
Achtet insbesondere auf die vorgeschriebenen Abstände im Vorraum der Sporthalle und in den Umkleideräumen. Lasst es zu keinem Gedränge kommen und kommt bereits in der Sportkleidung.
Der 2G Status und die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden listenmäßig erfasst.