Corona Update April 2022

Gemäß „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen sind Sportvereine ab dem 3.4.2022 dazu angehalten, auf ein eigenverantwortliches und in Innenräumen und Gedrängesituationen situationsangepasstes Verhalten zu achten.

Das heißt für uns:

  • Bei Krankheit oder Verdacht auf Krankheit unbedingt zu Hause bleiben
  • Lüften zwischen den Kursen
  • Keine 3G-Regel mehr, Masken bei Bedarf

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 29. April 2022.

Corona Update März 2022

Seit dem 4. März 2022 gilt für den Sportbetrieb auf dem Gelände des TV Niederrad folgende Regelung:

  • 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet)
  • keine Maskenpflicht
  • Der Testnachweis gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 19.März 2022.
Bei aller Freude, wieder unbeschwerter Sport treiben zu können, bitten wir euch, euch vor Ort vernünftig zu verhalten und bei den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause zu bleiben.
Danke!

Corona Update

Ab heute, dem 8. Januar, gilt für den Sportbetrieb auf dem Gelände des TV Niederrad folgende Regelung:

Sport im Innenbereich:
  • 2G-Plus-Regelung und Maskenpflicht außer bei der Sportausübung
  • einen offiziellen Testnachweis nicht älter als 24h (Antigen) bzw. 48h (PCR)
  • Achtung! Die sogenannte Booster-Impfung (3. Impfung) befreit von dem zusätzlichen Testnachweis
  • Ausnahmen von 2G/2G-Plus:
    • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit Testheft
    • Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Sport im Außenbereich: 2G-Regelung

Die Anwendung der Regelung endet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet.

Corona Update gem. Verordnung vom 19.11.21

Liebe Vereinsmitglieder,
die weitere Verschärfung der Coronaregelungen  betrifft auch uns.
Ab Donnerstag, den 25.11.2021, ist die Teilnahme an allen Sportangeboten in den Gymnastikräumen und der Sporthalle nur mit 2G Status möglich. Bei Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren reicht die Vorlage des Schultestheftes mit dem Nachweis der regelmäßigen Testung aus. Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht auf dem Gelände des TVN, außer beim Sport und in den Duschräumen, sowie die bekannten Abstandsregeln! Die Maskenpflicht bezieht sich auch auf Begleitpersonen, z.B. Eltern beim Eltern-Kind-Turnen.
Achtet insbesondere auf die vorgeschriebenen Abstände im Vorraum der Sporthalle und in den Umkleideräumen. Lasst es zu keinem Gedränge kommen und kommt bereits in der Sportkleidung.
Der 2G Status und die Anwesenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden listenmäßig erfasst.